Am 21. September hat der Bundestag ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das die Energieeffizienz in Deutschland auf eine neue Stufe heben wird. Das “Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes” – kurz EnEfG – schafft einen klaren gesetzlichen Rahmen für Energieeffizienz in unserem Land.
Ziele des Energieeffizienzgesetzes
Das EnEfG orientiert sich an den Vorgaben der neu gefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Konkret legt das Gesetz Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 fest. Damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland seinen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erreichung der Klimaziele leistet.
Darüber hinaus wird ein Endenergieverbrauchsziel für das Jahr 2045 angestrebt, das im Jahr 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll. Dies schafft nicht nur langfristige Planungssicherheit, sondern ermöglicht auch die für eine nachhaltige Energiepolitik notwendige Flexibilität.
Pflichten für Bund, Länder und Kommunen
Das Gesetz macht deutlich, dass Energieeffizienz nicht nur ein Anliegen der Wirtschaft ist, sondern auch von staatlicher Seite vorangetrieben wird. Bund, Länder und Kommunen werden verpflichtet, ab 2024 Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Der Bund soll bis 2030 jährlich 45 Terawattstunden Endenergie einsparen, die Länder sollen drei Terawattstunden beitragen. Damit wird der öffentliche Sektor zum Vorreiter in Sachen Energieeffizienz und setzt ein wichtiges Signal für andere Akteure.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen Bund, Länder und Kommunen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und Effizienzmaßnahmen umsetzen. Ziel ist es, jährlich insgesamt zwei Prozent Endenergie einzusparen. Damit werden nicht nur Kosten gespart, sondern auch die Umwelt entlastet und der Klimaschutz vorangetrieben.
Pflichten für Unternehmen
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind zudem verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Damit wird sichergestellt, dass Energieeffizienz auch in der Industrie einen hohen Stellenwert einnimmt.
Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen konkrete Pläne für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz in der Wirtschaft.
Ein besonders wichtiger Aspekt des EnEfG ist die Vorgabe, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder sinnvoll zu nutzen, um die Umweltbelastung zu minimieren.